Heilpädagogischer Kindergarten- HPK
Im Heilpädagogischen Kindergarten Trofaiach werden Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr mit und ohne Behinderung bis zum Eintritt in die Schule begleitet, gefördert und betreut.
Unterstützt wird das pädagogische Team, bestehend aus SonderkindergartenpädagogInnen, KindergartenpädagogInnen und KinderbetreuerInnen durch PsychologInnen, TherapeutInnen sowie Kinderfachärzte.
Ausgehend vom individuellen Entwicklungsstand jedes Kindes, werden individuelle Bildungs- und Förderziele für die unterschiedlichen Entwicklungsbereiche (Sprache, Motorik, kognitive Entwicklung, Wahrnehmungsverarbeitung, lebenspraktische Fertigkeiten, soziales Lernen und Persönlichkeitsentwicklung) erarbeitet.
Durch spezifische Angebote und eine auf die Bedürfnisse der Kinder abgestimmte Umgebung sollen vielfältige Lernprozesse angeregt und die Kinder in ihrer Entwicklung unterstützt werden.
Auf Wunsch können Sie ein Mittagessen für Ihr Kind bestellen.
Grundlage unserer pädagogischen Arbeit im Heilpädagogischen Kindergarten ist der Bundesländerübergreifende Bildungsrahmenplan für elementare Bildungseinrichtungen in Österreich.
Die Betreuung der Kinder wird in zwei Gruppenformen angeboten:
Kleingruppe
In diesem auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder abgestimmten Rahmen (Gestaltung zeitlicher, sozialer und lebenspraktischer Abläufe), sowie adäquate räumliche Bedingungen, haben sechs Kinder die Möglichkeit, sich entsprechend ihrem Tempo, sowie ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten zu entwickeln.
Integrationsgruppen
19 Kinder mit unterschiedlichsten Voraussetzungen, Stärken und Schwächen lernen in dieser Gruppenform mit- und voneinander, vor allem im Bereich der sozialen Kompetenzen.
Ein weiterer Schwerpunkt sind gruppenübergreifende Aktivitäten, die wesentlich zu einer gelebten Inklusion beitragen.
Zusätzliche Angebote
Zusätzliche Aktivitäten wie z.B. Wander- und Waldtage, Ausflüge, Besuch der Feuerwehr oder Polizei, Zahnprophylaxe oder Musikalische Früherziehung (über die Musikschule Trofaiach),… runden unser Angebot ab.
KindergartenpädagogIn
KindergartenpädagogInnen führen die Gruppe (in Zusammenarbeit mit dem/ der SonderkindergartenpädagogIn) und sind verantwortlich für das Setzen von Bildungsangeboten in der Teil- oder Gesamtgruppe, basierend auf den Bereichen des Bildungsrahmenplans (Sprache, Bewegung, Kreativität…). Sie koordinieren den Tagesablauf, sowie die Feste im Jahreskreis. Neben der gezielten Entwicklungsförderung der Kinder im Vorschulalter, in den verschiedenen Bildungs- und Entwicklungsbereichen, sind auch die Elternarbeit (Entwicklungsgespräche,…) sowie administrative Tätigkeiten, wie z.B. die Dokumentation oder die Anleitung von SchülerInnen, ein wichtiger Teil ihrer Aufgaben.
SonderkindergartenpädagogIn – Inklusive KindergartenpädagogIn
SonderkindergartenpädagogInnen begleiten, betreuen und fördern Kinder mit erhöhtem Förderbedarf. Sie versuchen einen geregelten Tagesablauf für die Kinder im Kindergarten zu gestalten, wobei sie die speziellen Bedürfnisse der einzelnen Kinder berücksichtigen. Inklusive KindergartenpädagogInnen setzen bei den Stärken, Begabungen, Kompetenzen und Ressourcen jedes einzelnen Kindes an. Dabei berücksichtigen sie den individuellen Entwicklungsstand.
KinderbetreuerIn
Die KinderbetreuerIn ist als unterstützende Kraft für die KindergartenpädagogInnen und SonderkindergartenpädagogInnen in der Erziehung, Bildung und Betreuung in der Gruppe tätig. Zudem halten sie die Gruppenräume, sowie Spiel- und Beschäftigungsmaterial in Ordnung und übernehmen hauswirtschaftliche Tätigkeiten, wie z.B. die Essensausgabe.
Klinische und GesundheitspsychologIn
Die Klinische Kinderpsychologie versteht sich als Schnittstelle zwischen Klinischer Psychologie und Entwicklungspsychologie. Sie beschäftigt sich mit der Entstehung und den Auswirkungen von Entwicklungsabweichungen, im Besonderen mit der Diagnostik und Intervention im Kindesalter. Die Klinische Kinderpsychologie liefert wesentliche Grundlagen einer kind- und familienorientierten Behandlung.
LogopädIn
LogopädInnen befassen sich mit Störungen der Sprache (Aphasie) und des Sprechens (Dysarthrie) bei Kindern und Erwachsenen. Dazu zählen Sprach-, Sprech-, Schluck-, Kommunikations- und Stimmstörungen.
SprachheilpädagogIn
Die sprachheilpädagogische Förderung ist abgestimmt auf den individuellen sprachlichen Entwicklungsstand des einzelnen Kindes und erfolgt auf ganzheitliche und spielerische Weise. Durch gezielte Fördermaßnahmen und -angebote in allen Sprachbereichen (Aussprache, Wortschatz, Sprachverständnis, Grammatik, Kommunikation) wird den Kindern eine bestmögliche Unterstützung im Verlauf ihrer Sprachentwicklung geboten und der Spracherwerb gefördert.
ErgotherapeutIn
In der Pädiatrie beschäftigt sich die Ergotherapie mit Kindern, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind. Ziel der Ergotherapie ist es, durch sinnvolle Aktivitäten die Handlungsfähigkeit zu entwickeln und zu verbessern, um dem Kind die größtmögliche Selbständigkeit und Lebensqualität im Alltag zu ermöglichen.
MototherapeutIn
Mototherapie ist ein ganzheitliches Konzept zur Förderung von Abweichungen in der sensorischen Integration (Aufnahme und Verarbeitung von Sinnesreizen). Zentraler Ansatz dieser Form der Wahrnehmungsförderung ist die Bewegung.
Anmeldungen sind laufend während unserer Betriebs- und Öffnungszeiten möglich.
Wir bitten um eine telefonische Kontaktaufnahme oder eine Anfrage per E-Mail, zur Vereinbarung eines Vorstellungstermins im Kindergarten.
Bei diesem Termin haben Sie die Möglichkeit, den Kindergarten und das Team kennenzulernen, wichtige Fragen zu klären und Ihr Kind schriftlich anzumelden.
Für Kinder mit besonderen Bedürfnissen oder Behinderungen ist ein vorliegender Kostenübernahmebescheid der Sozialbehörde (Bezirkshauptmannschaft) Voraussetzung für den Besuch unseres Kindergartens. Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne bei der Antragsstellung.
Entscheidend für die Aufnahme sind der Zeitpunkt der Anmeldung, das Alter des Kindes, sowie freie Kapazitäten für das jeweilige Kindergartenjahr.
Für alle Eltern von Kindern, die den Heilpädagogischen Kindergarten besuchen, ist ein Elternbeitrag zu bezahlen, der nach einem Schema des Landes sozial gestaffelt ist und je nach Einkommen der Erziehungsberechtigten zwischen 30,06 und 150,54 € beträgt.
Das verpflichtende Kindergartenjahr (letztes Jahr vor dem Schuleintritt) ist kostenlos.
Für eine zusätzliche Betreuung von 13-14 Uhr, nach der regulären Öffnungszeit des Kindergartens ( 7-13 Uhr), ist ein monatlicher Kostenbeitrag von 10 € je Betreuungswochentag (Eine Betreuung von Montag bis Freitag kostet somit 50 €).
Wenn Sie für Ihr Kind die Möglichkeit eines Mittagessens in Anspruch nehmen möchten, geliefert von der Küche der Lebenshilfe, ist das gegen einen Beitrag von 4,50 € pro Portion möglich.
Für Kinder mit besonderen Bedürfnissen oder Behinderungen sind durch den Kostenübernahmebescheid der Sozialbehörde (Bezirkshauptmannschaft) die Betreuung, das Mittagessen, sowie der Bus-Transport kostenlos.